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Mediation

Was ist Mediation?

Gesetzliche Definition aus dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (siehe §1.1 ZivMediatG):

Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.

Der Mediator hört die verschiedenen Perspektiven der Konfliktparteien. Er versucht den Parteien neue Kommunikationsmöglichkeiten zu eröffnen und näher zu bringen. Wichtig ist seine Funktion als Gesprächs-Gestalter beider Parteien.

Der Mediator ist Vermittler und trifft somit keine Entscheidungen in der Sache. Am Ende der Mediation steht eine schriftliche Vereinbarung, die von den Beteiligten erarbeitet wurde.